Schul- und Hausordnung Dr.-Theodor-Neubauer Schule

Schule1. Präambel

 

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und des freundlichen Miteinanders aller am Schulalltag Beteiligten sowie Eltern und Gästen.

Die Regeln der Hausordnung sollen dazu beitragen, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können und dass die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schüler und Mitarbeiter so weit wie möglich gewährleistet wird.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft werden - gemäß unserem Leitbild – von uns allen als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt.

 

Rechtliche Grundlage für diese Schul- und Hausordnung ist insbesondere der § 27 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt vom 01.08.2018.

 

2. Schulorganisation

 

2.1. Öffnungszeiten der Schule

  • Montag bis Freitag 7.45 Uhr bis 14.00 Uhr
  • Die Betreuung der Fahrschüler erfolgt vor Unterrichtsbeginn durch den Frühdienst.

  • Die Lehrer/innen übernehmen ab 7.50 Uhr die Aufsicht in ihren Klassen- bzw. Fachunterrichtsräumen.

  • Die Schultüren sind während der Unterrichtszeit geschlossen. Besucher/innen melden sich bitte im Sekretariat.

  • Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände alsbald zu verlassen. Nach dem Verlassen des Schulgeländes ist eine Rückkehr nur in begründeten Fällen möglich.

  • Die Burger Schüler verlassen direkt nach Unterrichtsschluss das Schulgelände.

  • Fahrschüler bis einschließlich Klasse 6 werden nach Unterrichtsschluss bis zur Abfahrt der Busse betreut.
  • Die Fahrschüler ab Klasse 7 fahren nach Unterrichtsschluss mit dem nächsten Bus nach Hause, ggf. nutzen sie die nächstgelegene Bushaltestelle.

2.2 Stunden- und Pauseneinteilung

 

Stunden

Zeiten

Pausen

1.

8.00 Uhr bis 8.45 Uhr

 

 

 

10 min Frühstückspause

2.

8.55 Uhr bis 9.40 Uhr

 

 

 

20 min Hofpause

3.

10.00 Uhr bis 10.45 Uhr

 

 

 

5 min Pause

4.

10.50 Uhr bis 11.35 Uhr

 

 

 

20 min Hof- und Mittagspause

5.

11.55 Uhr bis 12.40 Uhr

 

 

 

5 min Pause

6.

12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

 

 

3.  Allgemeine Regelungen

  • Zu einer guten Atmosphäre gehört ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander. Daher sollte es für alle selbstverständlich sein, sich beim Begegnen zu grüßen und bei Fragen und Problemen hilfsbereit zu sein.
  • Schüler/innen und Mitarbeiter/innen sind ständig aufgerufen, sich für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen und dem gesamten Schulgelände einzusetzen. Das Lernen in einem schönen und ansehnlichen Haus muss uns alle gemeinsam interessieren.
  • Die Schüler/innen dürfen sich während der Unterrichtszeit nur auf dem Schulgelände aufhalten. Ausnahmen bedürfen besonderer Regelung.
  • Die Benutzung des Aufzuges ist den Schüler/innen untersagt. In Ausnahmefällen darf er in Begleitung eines Erwachsenen genutzt werden.
  • Die großen Pausen dienen zur Erholung an der frischen Luft. Nur bei ungünstigen Witterungsverhältnissen bleiben die Schüler/innen im Klassenraum und werden von der Lehrkraft beaufsichtigt, die zuletzt unterrichtet hat.
  • Unsere Schule ist eine rauchfreie Schule. Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.

  • Es ist verboten, Alkohol, andere Drogen jeglicher Art mit in die Schule zu bringen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte befugt, diese einzuziehen. Auch die Einnahme von koffeinhaltigen Getränken (z.B. Energydrinks) ist aus gesundheitlichen Gründen nicht gestattet.

  • Schüler/innen ist das Fotografieren und Erstellen von Video- und Audioaufnahmen zu privaten Zwecken sowie die Benutzung von Musikboxen in der Schulzeit grundsätzlich untersagt.
  • Das Handy/Smartphone verbleibt ausgeschaltet in der SchulTasche. Dies gilt solange bis die Aufsichtspflicht der Schule erlischt.
  • Sollte ein/e Schüler/in gegen die Regelung verstoßen, wird er/sie ermahnt. Bei wiederholtem Verstoß ist das Handy abzugeben und die Erziehungsberechtigten werden informiert, eine Erziehungsmaßnahme wird ausgesprochen. Sollten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, wir ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt, um weitere Maßnahmen abzustimmen.
  • Für die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht stehen unseren Schülern iPads zur Verfügung. Der Lehrer kann die zeitweise Nutzung der Handys erlauben.
  • In der Klasse besteht die Möglichkeit, Regelungen zur Handyabgabe festzulegen.
  • Alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen achten darauf, dass Elemente mit rechts- oder linksradikalem rassistischem oder menschenverachtendem Hintergrund in unserer Schule keine Chance bekommen. Dazu gehören Schmierereien, entsprechende Äußerungen und Symbole.
  • Das Mitbringen von Waffen jeder Art, Feuerwerkskörpern etc. ist in unserer Schule verboten. Auseinandersetzungen und Probleme lassen sich stets auch gewaltfrei lösen. Gefährliche Gegenstände werden durch die Lehrkraft eingezogen.
  • Wir wollen gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen, deshalb verhalten wir uns an der Bushaltestelle aufmerksam und rücksichtsvoll. Bei Missachtung dieser Verhaltensweisen können Schüler ab der 7. Klasse von der Busaufsicht ausgeschlossen werden und müssen eine andere Haltestelle aufsuchen

4.  Verhalten im Unterricht Unterricht

  • Die Schüler/innen nehmen vor jeder Unterrichtsstunde rechtzeitig ihren Platz im Klassenraum ein, damit sie zu Unterrichtsbeginn arbeitsbereit sind.
  • Für den Unterricht in den Fachräumen werden die Klassen von der Lehrkraft in ihrem Klassenraum übernommen. Abweichende individuelle Absprachen müssen immer eine Aufsicht der Schüler/innen gewährleisten.
  • Zu einem erfolgreichen Lernen und Lehren gehört, im Unterricht rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander umzugehen. Meinungsverschiedenheiten sollten immer sachlich und ohne Gewalt gegen Personen und Sachen gelöst werden.
  • Gegenseitigen Respekt zeigen wir durch höfliche Umgangsformen. Daher sind das Kauen von Kaugummi, das Essen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen während des Unterrichts nicht gestattet.
  • Die Einnahme von Getränken wird durch die entsprechende Lehrkraft geregelt.
  • Das Lernen mit sauberen und unbeschädigten Lehr- und Lernmitteln bereitet mehr Freude, daher wollen wir diese sorgfältig behandeln.
  • In den Fachunterrichtsräumen sind besondere Verhaltensregelnzu beachten (siehe Fachraumordnung).

5.  Verhalten in den Pausen und auf dem Schulhof

  • Das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen, Cityrollern oder anderen privaten Fortbewegungsmitteln ist -  außer im Rahmen des Unterrichtes - wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet. Fahrräder dürfen nur an dem dafür vorgesehenem Platz abgestellt werden.
  • In den Hofpausen können für eine aktive Freizeitgestaltung Sport- und Spielgeräte ausgeliehen   werden. Für die Ausleihe und Annahme ist eine Schülervertretung verantwortlich, die von der aufsichtsführenden Lehrkraft unterstützt wird.
  • Das Fußballspielen ist ausschließlich auf dem Sportplatz/Fußballplatz erlaubt. Alle mitspielenden Schüler/innen achten auf einen fairen Umgang miteinander.
  • Die Benutzung der Schaukel ist nur den Schüler/innen bis zur 6. Klasse erlaubt. Damit niemand verletzt wird, dürfen nur 3 Personen gleichzeitig schaukeln.
  • Die Roller werden nur an Schüler/innen bis zur 6. Klasse vergeben. Um Unfälle zu vermeiden, ist das Rollern auf dem Hang und anderen unbefestigten Untergründen nicht erlaubt.
  • Durch Schneebälle können Verletzungen entstehen, deshalb ist das Werfen von Schneebällen nur über den Zaun erlaubt.
  • Während der Hofpause halten sich auch Schüler/innen mit Rollstühlen auf dem Schulhof auf, deshalb sind alle aufgefordert, besonders rücksichtsvoll und aufmerksam miteinander umzugehen.
  • Das Schieben der Schüler/innen im Rollstuhl kann im pädagogischen Ermessen der Mitarbeiter/innen einem/einer verantwortungsbewussten und zuverlässigen Schüler/in übertragen werden.

6.  Regelungen für den KrankheitsfallHausordnung

  • Im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt ist die Schulpflicht verbindlich festgelegt. Daher liegt die Teilnahme am Unterricht nicht im Ermessen des Schülers. Kann aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilgenommen werden, haben die Erziehungsberechtigten die Schule sofort in Kenntnis zu setzen. Am ersten Unterrichtstag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bei Verdacht auf Schulbummelei ist die Schule berechtigt, ärztliche Atteste zu verlangen.
  • Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, sind sofort im Sekretariat zu melden. Von der Lehrkraft ist eine Eintragung ins Unfallbuch vorzunehmen. Die Eltern werden benachrichtigt.
  • Bei Unwohlsein eines Schülers/einer Schülerin während des Unterrichtswerden die Erziehungsberechtigten bzw. die Heimerzieher/innen benachrichtigt. Sie sollten ihn/sie persönlich von der Schule abholen. Bei akuten Erkrankungen und lebensbedrohlichen Zuständen muss der Arzt verständigt werden.
  • Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes besteht für ansteckende Krankheiten eine Meldepflicht.

7.  Haftung bei Schäden 

  • Die mutwillige Zerstörung von Schuleigentum und Eigentum anderer kann zu Ersatzansprüchen führen.     
  • Schäden an Lehrmitteln oder Einrichtungsgegenständen sind umgehend dem unterrichtenden Lehrer oder dem Hausmeister zu melden.
  • Für Schäden an privatem Eigentum oder für abhanden gekommene Wertgegenstände haftet die Schule nicht.

8.  Inkrafttreten

 

Auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 08.05.2023 tritt diese Hausordnung zum 09.05.2023 in Kraft.




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